Beschwerde und Streitschlichtung2019-02-20T14:19:42+01:00

BESCHWERDE UND STREITSCHLICHTUNG

Beschwerdemöglichkeiten:
Wenn Sie mit unserem Service oder unserer Leistung nicht zufrieden sind, richten Sie Ihr Anliegen bitte zunächst an uns. Sie erreichen uns

Beschwerdeprozess:
Die Beschwerde wird unabhängig von der gewählten Erstattung (Telefon, E-Mail, Online-Formular) von einem Mitarbeiter erfasst und im internen System angelegt. Im Rahmen der Erfassung werden alle für die Beschwerde relevanten Informationen zusammengetragen und aufbereitet. Alle Beschwerden werden an die zuständige Stelle im Unternehmen weitergeleitet und innerhalb eines angemessenen Zeitfensters behandelt.

Die internen Leistungskennzahlen für die abschließende Behandlung einer Beschwerde sehen, ohne außergewöhnlicher Sachlage, eine Erledigung nach maximal 14 Tagen vor. Der Beschwerdeführer erhält eine schriftliche Antwort, in der eine Wiedergutmachung oder Abhilfemaßnahme angeboten oder in der ihm die begründete Abweisung der Beschwerde mitgeteilt wird.

Das Antwortschreiben beinhaltet insbesondere die Information, dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde über Kontaktaufnahme bei der Beschwerdestelle des Versicherers weiterführen kann, sollte er mit der Erledigung der Beschwerde unzufrieden sein.

Sofern Ihr Anliegen wider Erwarten nicht zufriedenstellend gelöst werden kann, stehen Ihnen nachfolgende Stellen zur Beschwerde und Streitschlichtung zur Verfügung:

Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler im BMWFW, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abt I/7 Stubenring 1, 1010 Wien. Die Beschwerdestelle hat gemäß §365z1 Abs 1 GewO Beschwerden von Kunden über Versicherungsvermittler unentgeltlich entgegenzunehmen. Solche Beschwerden sind in jedem Fall zu behandeln und zu beantworten. Nach Möglichkeit ist auf eine Vermittlung hinzuwirken. Nähere Informationen finden Sie hier.

Schlichtungsstellen:

Rechts- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten:
Diese kann zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Als A1 Handygarantie Kunde können Sie sich auch an die nachfolgenden Schlichtungsstellen wenden:

Verbraucherschlichtungsstellen:
Als Verbraucher können Sie sich zur außergerichtlichen Streitbeilegung wahlweise an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.or.at) oder an den Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) wenden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist kostenlos und freiwillig, der Schlichtungsvorschlag nicht bindend. Zudem können Sie Ihre Beschwerde an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (https://webgate.ec.europa.eu/odr) richten. Unabhängig von der Inanspruchnahme der Verbraucherschlichtungsstelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten.