VERSICHERUNG BEI KLAGEN WEGEN DISKRIMINIERUNG
Mitarbeiterklagen sind heute keine Seltenheit mehr und auf Grund der zunehmenden rechtlichen Harmonisierung der Gleichbehandlungsgesetze innerhalb der EU wird dieses Risiko zukünftig noch größer werden. Die Häufigkeit von Klagen wegen Diskriminierung ist dementsprechend hoch, dabei werden jedoch nicht nur handelnde Personen zur Verantwortung gezogen, sondern häufig muss sich der Arbeitgeber wegen mangelnden Einschreitens verantworten, das heißt, weil er im Vorfeld nicht alles unternommen hat, um rechtswidrige Handlungen zu unterbinden.
Nicht nur international tätige Unternehmen sollten sich daher finanziell gegen die Risiken absichern, die im Zusammenhang mit Mitarbeiterklagen stehen. Denn jene Gründe, die Mitarbeitern Anlass für Klagen geben, sind vielfältig wie zum Beispiel: Ungerechtfertigte Kündigung, Benachteiligung, Diskriminierung, Vergeltungsmaßnahme, sexuelle oder sonstige Belästigung, Beleidigung oder üble Nachrede, Verletzung der Privatsphäre etc.
TYPISCHE SCHADENSBEISPIELE
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Übernahme von begründeten versicherten Ansprüchen
Notfallkosten für Verteidigung (unverzüglich notwendige Verteidigungsmaßnahmen durch einen Rechtsvertreter)
Forensische Dienstleistung
Kostenübernahme vor Eintritt des Versicherungsfalls
Strafrechtsschutz
Kostenübernahme bei Rufschädigung sowie Firmenstellungnahme
Kosten für die negative Feststellungsklage zur Abwehr eines Vorwurfes
Abwehr von Bußgeldern und Geldstrafen
Das Unternehmen selbst
Mitglieder der Geschäftsführung
Beaufsichtigende Organe
Die Arbeitnehmer
IHR ANSPRECHPARTNER:
DR. ROLAND PEDAK, LLM.
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